1. Geltungsbereich der AGB Diese AGB sind für die angehenden Detection Dog Teilnehmer gültig (im Folgenden „Auszubildende“ genannt). Die AGB sind integrierter Bestandteil unserer Anmeldebestätigung zum geführten Praktikum, sowie Inhalt des Praktikumskonzepts nach Hundeschule CampusCanum. Die AGB haben vertragsähnlichen Charakter und unterliegen Schweizerischem Recht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Schweizer Obligationenrechts über den Kaufvertrag (Art. 184 ff. OR) sowie die anderen schweizerischen Gesetze und Verordnungen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein/werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt (salvatorische Klausel). Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als von Anfang an vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Lücke der vorliegenden AGB.
2. Anmeldung & Bestätigung Die Anmeldung erfolgt verbindlich auf dem Postweg, per E-Mail, Fax oder Online. Nach der Anmeldung erhält der Bewerber von der Hundeschule CampusCanum die Teilnahmebestätigung und die Rechnung. Der aufgeführte Zahlungstermin ist verbindlich. Die Anmeldung verpflichtet den Bewerber zur Zahlung der entsprechenden Ausbildungs-Kosten. Das Nichtbegleichen der Rechnung gilt nicht als Abmeldung. Aus organisatorischen Gründen behält sich die Hundeschule CampusCanum und die Dozenten vor, Lektionen oder Module in Ausnahmefällen zu verschieben oder anzupassen. Fällt ein Dozent kurzfristig aus, kann CampusCanum einen Dozentenwechsel vornehmen oder eine Stellvertretung einsetzen. Verschiebungen bzw. Absagen werden frühestmöglich vor Ausbildungsbeginn mitgeteilt. Es können keine Schadensersatz- oder sonstige Anforderungen gestellt werden. Auf sämtlichen Veranstaltungen von CampusCanum darf nur nach Absprache mit der LO [1] , allen anwesenden TeilnehmerInnen und Dozenten gefilmt, fotografiert oder Tonaufnahmen gemacht werden. Eine Veröffentlichung ist nicht gestattet. Die urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte des dabei entstehenden kompletten Materials liegen bei CampusCanum [1] Leitorganisation
3. Gebührenordnung Anmeldegebühr Detection Dog Trainer/in CHF 100.00 Bitte beachten Sie, dass mit Ihrer Anmeldung die Gebühr per sofort fällig wird. (Auch bei Abmeldung oder Nichterscheinen - unabhängig von Gründen und dem Zeitpunkt Ihrer Abmeldung). Gebühr Abschlussprüfung für den Detection Dog Trainer/in Dauer ca. 14 Std. bzw. auf ca. 2 Tage verteilt (je nach Anzahl TN) CHF 400.00 Bei Prüfungswiederholung wird die jeweilige Gebühr erneut in Rechnung gestellt. Ausnahmen können bei Wiederholungen von Teileinheiten gewährleistet werden. Diese werden nach Absprache der LO sowie nach Aufwand berechnet. Bitte beachten Sie, dass mit Ihrer Prüfungseinschreibung bzw. Fallabnahme die jeweilige Gebühr per sofort fällig wird. Ausnahmen sind Krankheit und Unfall, Todesfall im engeren Umfeld. Diese Abwesenheiten müssen belegt werden (Arztzeugnis, amtliches Dokument). Im Zweifelsfall entscheidet die LO.
4. Teilnehmerzahl Um die Qualität hoch zu halten und die individuelle Betreuung der Auszubildenden sicherstellen zu können, legt CampusCanum pro Ausbildungs-Lehrgang eine maximale Anzahl Ausbildungsplätze fest. Die Anmeldungen werden nach Eingangsdatum berücksichtigt. Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird der Lehrgang in der Regel nicht durchgeführt. Die vom Bewerber bezahlten Ausbildungs-Kosten werden in diesem Fall vollumfänglich zurückbezahlt.
5. Präsenzpflicht Grundsätzlich müssen alle Unterrichtsveranstaltungen eines Lehrganges oder eines Kurses mit abschliessender Prüfung, Zertifikat oder weiterführender Anerkennung vollständig besucht werden. Der Unterricht gilt als besucht, wenn 90% des Lektionen-Plans besucht wurde. Die Anwesenheit wird durch die Referenten erfasst. Verspätungen und vorhersehbare (Teil-) Abwesenheiten sind der Administration (info@campuscanum.ch) zu melden. Ausnahmen sind Militär-, Zivilschutz- und Zivildienst, Krankheit und Unfall, Todesfall im engeren Umfeld. Diese Abwesenheiten müssen belegt werden (Aufgebot, Arztzeugnis, amtliches Dokument). Im Zweifelsfall entscheidet die LO [1]. Die Auszubildenden stehen in der Eigenverantwortung, die Präsenzpflicht innerhalb des Ausbildungs-Lehrganges zu erfüllen. [1] Leitorganisation
6. Versäumte Lektionen Versäumte Lektionen können nicht nachgeholt oder zurückerstattet werden.
7. Abmeldung und Rücktritt Bis 60 Tage vorher kostenlos 59 bis 30 Tage 40% 29 bis 15 Tage 75% < 15 Tage 100% Bei Austritt aus einem laufenden Ausbildungs-Lehrgang besteht kein Anspruch auf die Rückzahlung der Kosten. Die Anmeldegebühr des Ausbildungs-Lehrgangs wird bei Abmeldung bzw. Rücktritt nicht zurückerstattet. CampusCanum empfiehlt den Teilnehmern, eine Annulationskosten-Versicherung abzuschliessen.
8. Ausbildungs-Ort Über die Zuteilung der Auszubildenden auf die Ausbildungsplätze entscheidet CampusCanum in Absprache mit den Dozenten. Es besteht seitens des Auszubildenden kein Anspruch auf Spesenentschädigung. Wünsche der Auszubildenden werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
9. Zahlungsbedingungen Die Gebühren werden bei definitiver Anmeldung sofort fällig. Details zur Gebührenpflicht erfahren Sie unter Punkt 3 Der Ausbildungs-Betrag ist vor dem Ausbildungs-Beginn zu begleichen. Es besteht die Möglichkeit, den Ausbildungs-Betrag gegen einen Aufschlag in mehreren Raten zu bezahlen.
10. Zusätze Die vorgegebenen Passiv- und Aktiv-Stunden innerhalb eines Lehrgangs sind verbindlich. Sind diese aufgebraucht, besteht die Möglichkeit weitere Stundenpakete innerhalb der Ausbildung käuflich zu erwerben.
11. Ausbildungs-Ausschluss Die LO behält sich vor, Praktikanten aus einer Schulung auszuschliessen. Gründe können insbesondere sein: Verstoss gegen die Prüfungs- und Promotionsordnung, gegen die CampusCanum Philosophie Unverhältnismässiges grobes Verhalten dem Hund gegenüber, das als Tierschutzwiedrig gilt. Nicht erfolgte oder ungenügende Zahlung Grobfahrlässiges Verhalten, welches andere Beteiligte schädigen könnte Bei einem Ausschluss wird das Schulgeld anteilsmässig zurückerstattet.
12. Durch CampusCanum oder den Dozenten delegierte oder beauftragte Stunden Werden durch CampusCanum oder den Dozenten Stunden bzw. Lektionen delegiert oder wird der Auszubildende beauftrag, die Lektionen abzuhalten, so sind diese Inhalt des Lernprogramms und werden nicht entschädigt. Zusätzliche Dienstleistungen und Aufträge im Auftrag der LO werden nicht entschädigt.
13. Haftung Die Teilnehmenden sind selber für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Für alle von CampusCanum und Kooperationspartner organisierten Ausbildungen und Veranstaltungen schliessen wir jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Für Unfälle und Krankheit, die sich während einer Schulung oder auf dem Hin- und Rückweg ereignen, sowie für Sachbeschädigungen und Diebstahl, übernimmt CampusCanum keine Haftung.
14. Prüfungszulassung und Prüfungswiederholung, Rekurs Zur Zwischen und Abschlussprüfung wird zugelassen, wer mindestens 90% des Unterrichts besucht hat. Sämtliche Lernaufträge und das Lerntagebuch (sofern Bestandteil des Ausbildungslehrgangs) müssen erfolgreich bearbeitet sein. Prüfungsinhalte, die nicht mit „gut“ oder „sehr gut“ bestanden worden sind, werden zuerst besprochen und es besteht die Möglichkeit, eine Wiederholungsprüfung innert 30 Tagen schriftlich zu beantragen. Die Wiederholungsprüfung wird nach 1-3 Monaten gegen eine zusätzliche Gebühr angesetzt. Bei Bedarf können zusätzliche Schulungspakete nach Absprache gebucht werden. Rekurs kann innert 14 Tagen gestellt und muss schriftlich an die externe Rekurs-Kommission gerichtet werden
15. Ausbildungsabschluss/Zertifikat Der Ausbildende erhält während der Ausbildung nach jedem besuchten Modul bzw. Veranstaltung sowie den allg. Präsenzstunden eine schriftliche Teilnahmebestätigung mit Unterschrift des jeweiligen Dozenten. Das von der Universität in Foggia ausgestellte Zertifikat wird nach bestandener Zwischen- und Abschlussprüfung ausgestellt. Die jeweilige Abschlussprüfung gilt dann als bestanden, wenn sämtliche Einheiten gemäss Ausbildungskonzept erfüllt sind. Bei nicht bestandener Abschlussprüfung hat der Auszubildende keinen weiteren Anspruch auf eine Ausbildungsbestätigung.
16. Programm- und Preisänderungen Programm- und Preisänderungen sowie Änderungen der «allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen» bleiben vorbehalten.
17. Gerichtsstand Der Gerichtsstand ist Rupperswil
18. Inkrafttreten Diese Geschäftsbedingungen gelten ab Januar 2023
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